Vereinsstatuten
Der Verein Quartiergarten Hard wurde am 25. April 2013 zur Förderung des guten und gemeinschaftlichen Lebens im Quartier gegründet.
Pachtvertrag mit Grünstadt Zürich
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal pro Jahr statt und hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
- Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstands
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung des Jahresbudgets
- Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
- Beschlussfassung über weitere von den Mitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte
- Änderung der Statuten
- das Erlassen von Reglementen namentlich bezüglich der Benutzung des Gartens
- Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses
Workshops zur Vereinsgründung
- Antrag Aufwertung Eingangsbereich 2026
- Projekt Pergola mit ETH Studierenden 2026
- Projekt Baumgarten 3.9.2022
- Projekt Artischocken 11.08.2020
- Projekt Beerenfeld 17.5.2019
- Projekt Gabione Stone Box_12.5.2019
- HEKS-Garten-Tandem QGH 2.2.2019
- Projekt Wildstraeucher 2019
- Projekt Kürbisfeld Erweiterung 2019
- Projekt Rhabarberfeld
- Kunstobjekt Tomate
- Tomatenhaus
- Heilkräutergarten
- Hühner
- Bienen